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Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Almoo Maja Riegler. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis
gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.

1. Vertragsbedingungen

2. Schriftform

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen werden hierbei nicht anerkannt.

3. Leistungen von Almoo Maja Riegler

Almoo Maja Riegler erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen. Ausführliche Details dazu sind in der jeweiligen Offerte ersichtlich. Für zusätzliche Leistungen, insbesondere in den Bereichen Text, Fotografie, Webapplikationen sowie Produkt und Form gestaltung, arbeitet Almoo Maja Riegler nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, können wir keine Haftung übernehmen. Die von Almoo Maja Riegler erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die Brandingagentur Almoo Maja Riegler geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von Almoo Maja Riegler geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis der Brandingagentur Almoo Maja Riegler einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.

6. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang

Die Urheberrechte an allen von Almoo Maja Riegler geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören der Brandingagentur Almoo Maja Riegler. Almoo Maja Riegler kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Almoo Maja Riegler nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. Die Brandingagentur Almoo Maja Riegler ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

5. Urheberrecht

Almoo Maja Riegler verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst die Brandingagentur Almoo Maja Riegler Leistungen Dritter, die er für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt. Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig abgenommen werden muss.

9. Externe Zulieferung

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann die Brandingagentur Almoo Maja Riegler ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber
die Brandingagentur Almoo Maja Riegler in jeder Hinsicht schadlos.

8. Gewährleistung

Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks der Brandingagentur Maja Riegler verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF

10 000.–. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7. Widerrechtliche Nutzung

Almoo Maja Riegler ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.

15. Kommissionen

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert,
hat die Brandingagentur Almoo Maja Riegler Anrecht auf :
a. Verrechnung seiner bisher geleisteten Arbeit
(pro rata temporis),
b. Verrechnung seiner Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat die Brandingagentur Almoo Maja Riegler das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Brandingagentur Almoo Maja Riegler.

14. Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von Almoo Maja Riegler erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Preisangaben von Almoo Maja Riegler beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.

13. Offerten

Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei für neue Kunden und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich.

12. Auftragsvorbesprechung

Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist der Brandingagentur Almoo Maja Riegler unaufgefordert 10 einwandfreie kostenlose Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. Almoo Maja Riegler steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

11. Belegsexemplare

Die Brandingagentur Almoo Maja Riegler ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von Almoo Maja Riegler die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.

10. Aufbewahren von Unterlagen

Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich per Mail erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

18. Auftragserteilung

Einzelaufträge: Wir sind grundsätzlich berechtigt, bei laufenden Aufträgen Akonto-Rechnungen zu stellen. Die Höhe des Akontobetrages richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch uns erbracht worden sind. Sämtliche Rechnungen sind innert 14 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, die Zahlungsfrist auf 14 Tage festzusetzen. Wir sind grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 50 % des Offertbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung unserer Honorare behalten wir uns das Recht vor, unsere Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine wird eine Umtriebs-Entschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum, geltend gemacht. Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist (Stand 9.10.2023) nicht mehrwertsteuerpflichtig.

17. Verrechnung

Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Almoo Maja Riegler tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an Almoo Maja Riegler zugestellt werden.

16. Leistungen und Rechnungen Dritter

Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten bzw. -kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.

19. Grundsätzlich bei Aufträgen

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel mehrere Vorschläge, gemäss der jeweiligen Offerte. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.

20. Autorkorrekturen

In jedem Fall trägt der Auftraggeber durch die schriftliche oder mündliche Genehmigung des «Gut zum Druck», «Gut zum Web» oder ähnlichem «Gut zu...» die volle Verantwortung für formale sowie die inhaltliche Erscheinung des in Auftrag gegeben Produktes. Das ok kann auch via E-Mail erfolgen. Verzichtet der Auftraggeber aus Termin- oder Kostengründen auf das durch uns empfohlene Kontrollmittel, oder das oben erwähnte Prozedere, so übernehmen wir keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses.

21. Gut zum Druck

Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Brandingagentur Almoo Maja Riegler einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

23. Abrechnungsphasen

Reklamationen sind generell inert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten oder Produkte schriftlich an uns zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung wir lediglich als Vermittler aufgetreten sind, liegen nicht in unserer Verantwortung. Wir setzen uns in diesem Falle als Vermittler und mit unserem ganzen Know-how für eine faire Regelung zwischen dem Kunde und Dritten ein, können jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.

24. Reklamationen

Almoo Maja Riegler ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu verwenden und die für den Kunden geschaffenen Werke als Leistungsnachweis, in jedweder Form, ihrer Arbeiten zu verwenden.

25. Kunde als Referenz von Almoo Maja Riegler

Browser – wie z.B. Firefox oder Chrome – veröffentlichen in schnellen Takten neue Versionen und stellen alte Funktionen ab. Mittlerweile hat sich der Markt etwas beruhigt und es wird stärker auf die Einhaltung von Standards geachtet. Trotzdem können die Unterschiede zwischen den einzelnen Versionen eines Browsers gewaltig sein und zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Entsprechend unterstützen wir zum Zeitpunkt des Launches einer Webseite die zwei letzten Versionen der gängigsten Browser (Chrome/Safari/Microsoft Edge/Chrome mobile/Safari Mobile). Die Webseite funktioniert meist auch in älteren Versionen, wir übernehmen dafür jedoch keine Garantie. Der Support für seltenere Browser ist nicht in jedem Fall garantiert.

22. Browserstand bei Veröffentlichung einer Webseite

Almoo Maja Riegler haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebes, insbesondere durch unabwendbaren Ereignissen wie höhere Gewalt: Naturereignisse (Sturmwinde, Überschwemmungen, Erdbeben), Epidemien / Pandemien, Krieg, Unruhen und ähnliches. In solchen Ausnahmefällen ist Almoo Maja Riegler berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn Almoo Maja Riegler aus einem wichtigem Grund den Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden nicht anerkannt.

26. Störungen, Höhere Gewalt, Schliessung und Einschränkung des Betriebs

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Brandingagentur Almoo Maja Riegler unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Almoo Maja Riegler.
Stein AG, 9.10.2023

27. Recht und Gerichtsstand

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